Unterlagen für die Belehrung des IfSG
Gesundheitszeugnis, Infektionsschutzgesetz, jährliche Belehrungen....
Wir haben hier zusammengetragen, wie Sie das selbst in den Griff bekommen!
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Seit dem 1.1.2001 gibt es neue Regelungen: Das bisherige Gesundheitszeugnis (bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird abgelöst durch die jährlichen „Belehrungen“ über die §§ 42,43 des IfSG.
Die Erst-Belehrungs-Bescheinigung muss durch einen Arbeitsmediziner (Gesundheitsamt) erfolgen. Diese Grundbelehrung kann durch das alte Gesundheitszeugnis ersetzt werden.
Wann muss eine Bescheinigung über die Erst-Belehrung vorliegen?
Vor (!!) erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit muss die Person belehrt werden und eine Bescheinigung dafür vorweisen. Die (Erst-)Belehrung darf maximal drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit zurückliegen.
Welche Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss mindestens einmal im Jahr seine Mitarbeiter über dieses Gesetz belehren, dies muss er dokumentieren und aufbewahren.
Wie ist die Form der Belehrung/Unterweisung?
Üblich sind Mitarbeiterversammlungen, bei denen die Unterweisung zusammen mit anderen Arbeitsschutzunterweisungen stattfindet. Möglich sind auch Unterweisungen via Email oder über die hauseigene Homepage. Wichtig ist jedoch, dass alles dokumentiert wird.
Wie sieht die Dokumentation aus?
Dafür ist keine zwingende Form notwendig. Wichtig ist, dass aus der Dokumentation hervorgeht, dass die Person belehrt wurde. Wir haben Vordrucke vorbereitet, für die Dokumentation für eine
Gruppenbelehrung,
Einzelbelehrung und
Emailbelehrung.
Woher bekomme ich Unterlagen zur Unterweisung?
Bei Verlagen wie z.B. WEKA, Forum Verlag können Sie kostenpflichtig sämtliche Vordrucke und Unterweisungsunterlagen auch in digitaler Form erwerben.
Bei der Kellnerkartei finden Sie eine kostenlose Belehrung, die für die Gruppen-, Einzel- und Emailunterweisung geeignet ist.
Jährliche Unterweisung IfSG als PDF-Datei
hier anfordern: Unterweisung als Power Point, Keynote oder für den i-Pod
Diese Belehrung kann dann für den Overheadprojektor auf Folien ausgedruckt werden, per Power Point und Beamer eingesetzt werden, an die Mitarbeiter per Email oder für den i-Pod versandt werden.
Wie kann ich die Emailunterweisung kontrollieren?
Wir haben einen kurzen Wissenstest vorbereitet, den Sie mit der Email-Belehrung zusammen versenden können. So haben Sie eine Kontrolle, dass Ihre Mitarbeiter einen Blick auf die Belehrung geworfen haben.
Wissenstest-Download
Lösungen für den Wissenstest anfordern
Für wen gilt dieses Gesetz?
Für ausnahmslos alle, die mit Lebensmittel außerhalb des häuslichen Bereiches zu tun haben, auch bei Tätigkeiten wie z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste, etc, da diese für die Gesundheitsämter als „gewerblich“ gelten.
Was passiert, wenn dieses IfSG nicht beachtet wird?
Verstöße gegen das IfSG werden für Arbeitgeber und Mitarbeiter mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen bedroht. Darüber hinaus kann es zu Schadensersatz und Schmerzensgeldforderung seitens der Geschädigten kommen. Das lohnt sich nicht, unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter besser jährlich!
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